Meier Zimmerei AG
Winkelstrasse 17, 5304 Endingen
Stand: 01.10.2025
1. Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Angebote, Lieferungen und Leistungen der Meier Zimmerei AG (nachfolgend Meier Zimmerei genannt) gegenüber ihren Kunden, sofern nicht schriftlich etwas anderes vereinbart wurde.
Abweichende Bedingungen des Kunden werden nur anerkannt, wenn Meier Zimmerei diese ausdrücklich und schriftlich bestätigt hat.
2. Angebote und Vertragsabschluss
Unsere Angebote sind – sofern nicht anders vermerkt – unverbindlich.
Ein Vertrag kommt erst durch die schriftliche Auftragsbestätigung von Meier Zimmerei oder mit Beginn der Ausführung der Arbeiten zustande.
Pläne, Offerten, Berechnungen oder Beschreibungen bleiben bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum von Meier Zimmerei und dürfen ohne ausdrückliche Zustimmung nicht an Dritte weitergegeben werden.
3. Preise
Alle Preise verstehen sich, sofern nicht anders angegeben, in Schweizer Franken (CHF), exkl. Mehrwertsteuer und ab Werk bzw. Lager.
Preisanpassungen bleiben vorbehalten, insbesondere bei wesentlichen Änderungen von Material-, Energie- oder Transportkosten.
Bei Bauprojekten gelten die offerierten Preise unter der Annahme unveränderter Bau- und Ausführungsbedingungen.
4. Zahlungsbedingungen
Rechnungen sind – sofern nichts anderes vereinbart – innerhalb von 30 Tagen netto ab Rechnungsdatum fällig.
Bei Zahlungsverzug ist Meier Zimmerei berechtigt, Verzugszinsen von 10% p. a. sowie Mahngebühren zu verlangen.
Bei grösseren Projekten oder Spezialanfertigungen können Teilzahlungen vereinbart werden (z. B. 30% bei Auftragserteilung, 40% während der Ausführung, 30% nach Fertigstellung).
5. Eigentumsvorbehalt
Bis zur vollständigen Bezahlung bleibt die gelieferte Ware Eigentum von Meier Zimmerei AG.
Meier Zimmerei ist berechtigt, einen entsprechenden Eigentumsvorbehalt im Eigentumsvorbehaltsregister eintragen zu lassen.
6. Ausführung der Arbeiten / Mitwirkungspflichten des Kunden
Der Kunde stellt sicher, dass die notwendigen Zugänge, Anschlüsse, Vorbereitungen und Bewilligungen rechtzeitig vor Arbeitsbeginn vorliegen.
Verzögerungen oder Mehrkosten aufgrund fehlender Mitwirkung gehen zu Lasten des Kunden.
Witterungs- oder baubedingte Verzögerungen berechtigen Meier Zimmerei zur angemessenen Terminverschiebung.
7. Lieferfristen
Liefer- und Ausführungstermine gelten – sofern nicht ausdrücklich garantiert – als Richtwerte.
Bei unvorhersehbaren Ereignissen (z. B. höhere Gewalt, Streik, Materialmangel, Lieferverzögerungen von Zulieferern) kann Meier Zimmerei die Termine angemessen anpassen oder vom Vertrag zurücktreten, ohne schadensersatzpflichtig zu werden.
8. Abnahme und Gewährleistung
Der Kunde hat die Lieferung oder Leistung unverzüglich nach Erhalt bzw. Fertigstellung zu prüfen und allfällige Mängel innert 5 Arbeitstagen schriftlich zu rügen.
Unterlässt er dies, gilt die Leistung als genehmigt.
Für berechtigte Mängelansprüche leistet Meier Zimmerei nach eigener Wahl Nachbesserung oder Ersatz.
Weitergehende Ansprüche (z. B. Minderung, Schadenersatz, Vertragsrücktritt) sind – soweit gesetzlich zulässig – ausgeschlossen.
Die Gewährleistungsfrist beträgt 2 Jahre ab Abnahme, sofern nicht anders vereinbart.
9. Haftung
Meier Zimmerei haftet nur für Schäden, die durch grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz verursacht wurden.
Eine Haftung für indirekte Schäden, Folgeschäden oder entgangenen Gewinn wird – soweit gesetzlich zulässig – ausgeschlossen.
Die Haftung für Hilfspersonen gemäss Art. 101 OR ist auf den gleichen Umfang beschränkt.
10. Rücktritt und Vertragsauflösung
Bei Vertragsrücktritt durch den Kunden vor Arbeitsbeginn kann Meier Zimmerei die bereits erbrachten Leistungen sowie entstandene Kosten in Rechnung stellen.
Bei laufenden Projekten gelten die Bestimmungen von Art. 377 ff. OR (Werkvertrag).
Ein Rücktritt von laufenden Arbeiten ist nur gegen Vergütung der bis dahin entstandenen Aufwendungen zulässig.
11. Datenschutz
Meier Zimmerei bearbeitet personenbezogene Daten ausschliesslich im Rahmen der Datenschutzerklärung.
12. Urheber- und Nutzungsrechte
Pläne, Zeichnungen, Visualisierungen oder andere Unterlagen bleiben – auch nach Bezahlung – geistiges Eigentum von Meier Zimmerei AG.
Ohne schriftliche Zustimmung dürfen sie weder vervielfältigt noch an Dritte weitergegeben oder anderweitig genutzt werden.
13. Salvatorische Klausel
Sollte eine Bestimmung dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein, bleibt die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
Die unwirksame Bestimmung gilt als durch eine sinngemäss ähnliche Regelung ersetzt.
14. Anwendbares Recht und Gerichtsstand
Es gilt ausschliesslich Schweizer Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).
Gerichtsstand ist Endingen (AG).
Meier Zimmerei behält sich das Recht vor, den Kunden auch an dessen Sitz oder Wohnsitz zu belangen.